Das LG Köln liegt im Tal der Ahnungslosen

In der „DDR“ galten die Bereiche im Nord- und Südosten als das Tal der Ahnungslosen, weil sie kein West-Fernsehen empfangen konnten. Im heutigen Internet-Zeitalter liegt das Tal der Ahnungslosen offensichtlich in Köln. Denn anderes ist es fast nicht zu erklären, dass das Landgericht Köln sich innerhalb weniger Monate mehrfach als Internet-DAU outet.

Erst lassen sich die Richter im Fall „RedTube“ von abenteuerlichen technischen Gutachten blenden, nun legen sie mit einem Urteil zur Nutzung von Bildern aus Bilddatenbanken noch einen nach. Klicken sie auf einer Webseite einfach mal mit der rechten Maustaste auf ein Bild und wählen im Kontextmenü den Punkt „Bild in einem neuen Fenster öffnen“ aus.

Ihr Webbrowser zeigt Ihnen dann nur das Bild an. Der Vorgang ist irgendwie mit der Nutzung einer Schere vergleichbar, wenn Sie ein Bild aus einer Zeitung ausschneiden. Unter der Voraussetzung, dass das Bild aus einer Bilddatenbank stammt und nach dem „Ausschneiden“ kein Hinweis zum Fotografen sichtbar ist, hat der Betreiber der Webseite, wo Sie das Bild gefunden haben, jetzt einen Verstoß gegen das Urheberrecht begangen.

Zumindest in der Vorstellungswelt der Richter am Landgericht Köln. Denn die haben im Streit zwischen einem Fotografen und einem Webseitenbetreiber genau diese Auffassung vertreten. Natürlich ist diese Meinung weltfremd. Denn die Idee, die Bilder zu bearbeiten, um eine Beschriftung zusammen mit dem Bild in einer Datei abzuspeichern, ist weit ab von allen technischen Standards.

Die Idee – wegen einiger Fotos aus Blddatenbanken – Bildern über das Auswerten des Referers in der .htaccess bedingt zu blocken, funktioniert nicht in allen Browsern. Zudem werden die Bilder dann auch in RSS-Feed-Readern nicht dargestellt. Dieser zum Beispiel von Viktor Dite vorgeschlagene Weg ist deshalb in meinen Augen keine brauchbare Lösung.

Funktionieren würde aber ein Aufbau, indem jeder Bildaufruf vom Webserver mit modrewrite auf ein Skript umgelenkt und der direkte Aufruf der Bilder geblockt wird. Das Skript prüft den Referer und erzeugt – wenn der Referer nicht die eigene Seite ist – dynamisch eine um die Urheberdaten erweiterte Bilddatei.

So eine Technik habe ich vor zehn Jahren genutzt, um in Bildern die IP-Adresse und das Datum des Abrufs per Steganographie zu verstecken. Damals was ein Ansatz, Urheberrechtsverstöße aufzudecken. Aber natürlich könnte man ohne Problem auch dynamisch Texte ins Bild schreiben. Ich glaube, ich muss die alten Sourcen dazu mal raussuchen.

Aber zunächst werde ich jetzt mal am LG Köln die Bildzeitung abmahnen lassen, weil Leute ein von mir dort veröffentlichtes Leserfoto ausscheiden können. Das bringt auf die Schnelle mehr Geld 😉

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